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   LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2004 - L 7 B 4/04 AL   

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https://dejure.org/2004,88770
LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2004 - L 7 B 4/04 AL (https://dejure.org/2004,88770)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08.03.2004 - L 7 B 4/04 AL (https://dejure.org/2004,88770)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08. März 2004 - L 7 B 4/04 AL (https://dejure.org/2004,88770)
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  • BSG, 27.05.2003 - B 7 AL 4/02 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund - Zuzug zum

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2004 - L 7 B 4/04
    In Ermangelung eines wichtigen Grundes hat die Frage, ob die Klägerin sich we-gen Obliegenheitsverletzung - wegen Fehlens ausreichender Bemühungen um einen Anschluss-Arbeitsplatz - auf den wichtigen Grund berufen kann (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 27.05.2003, SozR 4-4300 § 144 Nr. 3), keine entscheidungser-hebliche Bedeutung.
  • BSG, 20.04.1977 - 7 RAr 112/75

    Ruhen eines Arbeitslosengeldanspruchs wegen einer Sperrzeit - Herstellung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2004 - L 7 B 4/04
    Eine Kündigung schon vor der Heirat ist aber nur dann gerechtfertigt, wenn der Heiratstermin in die Kündigungsfrist fällt (vgl. BSG, Urteil vom 20.04.1977 - 7 RAr 112/75 - BSGE 43, 269), oder kurz danach ange-setzt ist.
  • BSG, 05.11.1998 - B 11 AL 5/98 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Lösung - Beschäftigungsverhältnis - wichtiger

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2004 - L 7 B 4/04
    Ein Ortswechsel zur Begründung einer nicht ehelichen Lebens-gemeinschaft wäre in keinem Fall ein wichtiger Grund für die Lösung des Be-schäftigungsverhältnisses (BSG, Urteil vom 05.11.1998 - B 11 AL 5/98 R -, SozR 3-4100 § 119 Nr. 16).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.07.2002 - L 7 AL 72/02
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2004 - L 7 B 4/04
    Für ihre gegenteilige Rechtsauffassung kann sie sich nicht mit Er-folg auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 29. April 1998 (B 7 AL 56/97 R, SozR 3-4100 § 119 Nr. 15) und die Urteile vom 17. Oktober 2002 (B 7 AL 72/02 R, SozR 3-4300 § 144 Nr. 10 und B 7 AL 96/00 R) berufen.
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